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Zweck und Gemeinnützigkeit  

Der Seniorenförderverein Alzenau e.V.
verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige und mildtätige Zwecke im Sinne des § 10 b EStG sowie der sonstigen einschlägigen Steuergesetze.

Zweck ist insbesondere die Förderung der Altenhilfe und des Wohlfahrtswesens in Alzenau sowie die Unterstützung von Senioren, die in Folge ihres körperlichen oder seelischen Zustandes auf die Hilfe anderer angewiesen sind.

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Der Satzungszweck wird insbesondere verwirklicht durch:

  • die finanzielle Unterstützung der stationären und ambulanten Seniorenpflege- bzw. Wohneinrichtungen der Stadt Alzenau sowie sonstiger Vereinigungen und Gruppierungen, die sich der Seniorenarbeit in Alzenau verpflichtet fühlen;

  • die Förderung des Austausches der in der Seniorenarbeit aktiven Vereinigungen und Gruppierungen der Stadt Alzenau;

  • die Förderung kultureller Veranstaltungen, die sich an Senioren richten oder die von Senioren selbst ausgerichtet werden.

Die Aufbringung der Mittel erfolgt u.a. durch:

  • Zuwendungen privater und öffentlicher Einrichtungen;
  • Einsammeln von Spenden;
  • Abschluss von Sponsorenverträgen

Der Seniorenförderverein Alzenau e.V. ist selbstlos tätig und verfolgt keine eigenwirtschaftlichen Zwecke.

Die Mittel dürfen nur für die satzungsmäßigen Zwecke verwendet werden.

 

Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck des Vereins fremd sind,
oder durch unverhältismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden.

Bei Auflösung oder Aufhebung des Seniorenförderverein Alzenau e.V. oder bei Wegfall eines satzungsmäßigen Zwecks sind die Abwickler gehalten, freies Vermögen an die Caritas Sozialstation St. Paulus e.V. Alzenau zu übertragen.

Diese hat das übertragene Vermögen unmittelbar und ausschließlich für gemeinnützige Zwecke zur Förderung und Unterstützung alter, kranker und behinderter Menschen zu verwenden.